Es handelt sich um eine private Leistung, die umsatzsteuerbefreit ist. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistung nicht. Die Behandlungen können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Behandlungen können die Kosten abgedeckt werden, bzw. erstatten private Krankenkassen je nach Tarif Heilpraktiker-Leistungen. Die Vorteile sind, dass die Terminvergabe ohne ärztliche Überweisung, unkompliziert und in der Regel ohne längere Wartezeiten erfolgt.
Die Kosten für eine einstündige Sitzung betragen 90.00 EUR. Die Komplettbehandlung zur Rauchentwöhnung mittels Hypnose kostet 320.00 EUR.
Genauso wie kassenärztliche Therapeuten unterliege ich der Schweigepflicht.
Terminabsagen sind bis zum Vorabend kostenfrei möglich. Bei Absage am selben Tag muss ich 50 Prozent des Honorars berechnen, ohne Absage wird das komplette Honorar fällig.